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Die Banksicherheit im allgemeinen

Für den Ausdruck Banksicherheit liegt keine abgegrenzte Definition vor. Viel mehr werden mit diesem Begriff im grossen und ganzen die Möglichkeiten umschrieben, mit denen sich die verschiedensten Banktransaktionen besichern lassen. Das kann jegliche Produkte betreffen, die im jeweiligen Kreditinstitut gehandelt werden.

Dies bezieht sich zum einen auf die Seite des Bankhauses, allerdings stehen die Mittel der Bankabsicherung auch generell der Kundenseite zu. Darüber hinaus lässt sich der Ausdruck Banksicherheit auch so definieren, dass die Bank zur Absicherung eigener Finanzgeschäfte, diverse Sicherungsmassnahmen ergreift. Dann kann der Begriff Banksicherheit auch noch mit Sicherheitsleistungen verbunden werden, die ein Bankhaus zur Sicherheit der Kundeneinlagen bietet.


Arten der Banksicherheit

Da wären zum einen die weitläufig bekannten Bürgschaften, die auf jeden Fall zum Bereich Banksicherheit zu zählen sind. Das allein schon, kann ein sehr grosses Spektrum umfassen. In etwa Anzahlungsbürgschaften oder Garantieleistungen. Das wiederum könnten dann Fertigstellungsgarantien im Zuge des Erwerbs einer Neubau Immobile sein. Zudem bietet sich auch logischer Weise der gesamte Währungssektor mit seinen Devisengeschäften.

Hier kommen unter anderem Zinsgarantien zum Einsatz, die ebenfalls als Banksicherheit bezeichnet werden können. Auch Treuhandaufträge, wie der Ankauf von Grund und Boden im Kundenauftrage, sind hier auch mit einzubeziehen. Die Absicherung von Geschäftspartnern, die kann per Akkreditiv und Akzept stattfinden. Des weiteren lässt sich hierbei auch eine Mietbürgschaft im Interesse dritter Personen vereinbaren.


Eine Banksicherheit unter viele Aspekten

Zusammenfassend gesagt, ist die Reichhaltigkeit der in Frage kommenden Geschäftsbereiche, ausserordentlich vielfältig. Ob nun Sicherheiten, die eine Bank für ausgeteilte Kredite entgegen nimmt, oder personengebundene Bürgschaften. Allerdings findet dort noch eine klare Unterscheidung statt. Nämlich einmal zwischen reinen Garantien, oder direkten Personalsicherheiten. Dann wären da noch Sachsicherheiten in beweglicher oder unbeweglicher Form, bis hin zu Patronatserklärungen und ähnlichem.

Des weiteren wäre noch im letzten grossen Aspekt der Banksicherheit, die allseits bekannte Einlagensicherung zu erwähnen. Hierbei wird genau definiert, in welcher Höhe die jeweiligen Bankeinlagen abgesichert sind, wenn das Bankinstitut in eine Insolvenz rutschen sollte. Dabei gilt es noch zu unterscheiden, ob es sich um die Europaweit für alle Bankinstitute bindende gesetzlich festgelegte Einlagenscherung handelt. In dem Fall wären sämtliche Einlagen mit 100.000 Euro Abgesichert. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, eines parallel freiwillig eingerichteten Einlagensicherungsfonds. Soweit die wichtigsten Aspekte der Banksicherheit.

 

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