zinsgünstig Geld leihen


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Ein Immobilienkredit gilt als zweckgebunden

Mit Hinblick auf die gesamte Kreditbranche, kann man zwischen zweckgebundenen und frei verfügbaren Krediten unterscheiden. Der gewöhnliche Immobilienkredit gehört dabei eindeutig zu den zweckgebundenen Kreditarten. Er findet ausschliesslich in Verbindung mit Finanzierungsvorhaben Anwendung, die sich kompromisslos dem Immobiliensektor zuordnen lassen.

Für solche Finanzierungen wären einige Vorhaben denkbar, wie der klassische Kauf einer Eigentumswohnung. Darüber hinaus natürlich auch die Finanzierung einer Neubau-Immobilie. Dann gibt es noch Möglichkeiten den regulären Immobilienkredit zwecks Renovierung, sprich Modernisierung zu nutzen. Um die zweckgebundene Verwendung der Kreditsumme besser überprüfen zu können, da lassen sich die jeweiligen Kreditgeber auch mal sachbezogene Quittungen vorlegen.


Der Immobilienkredit und seine Konditionierung

Da dem Immobilienkredit quasi Grund und Boden, sowie eine Immobile als Absicherung gegenüberstehen, sind die Zinskonditionen meist wesentlich günstiger, als bei Ratenkrediten von geringer Höhe. So kann der Kreditgeber dann, die entsprechende Immobilie, oder das jeweilige Grundstück, bei Zahlungsschwierigkeiten als Pfand nehmen.

Es ist praktisch immer ein Gegenwert vorhanden, um den Kreditgeber auszahlen zu können. Die Tilgung kann nach zwei verschiedenen Vorgehensweisen geschehen. Hier gibt es einmal, die meist gebräuchliche Art der monatlichen Tilgung. Des weiteren kann auch die Kreditvariante gewählt werden, die per Einmalzahlung bei Fälligkeit abgelöst wird. Beides steht mit dem Immobilienkredit zur Auswahl.


Konditionierung beim Immobilienkredit

Ob es sich nun bei dem jeweiligen Immobilienkredit, um eine laufende Tilgung, oder eine Tilgungszahlung bei Endfälligkeit handelt, die Zinsen sind meist durchgehend abzuzahlen. Zum Vertragsabschluss kann der Kreditnehmer, praktisch zwischen diesen zwei Zinskonditionierungen wählen. Zum einen wäre da ein variabler Zins möglich. Hierbei richtet sich die Höhe der Zinsbeträge immer am aktuellen Zinsniveau aus.

Die zweite Variante der Zinsgestaltung, die wäre ein fest vereinbarter Zinssatz. Dieser Wert gilt dann, über die komplette Dauer der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Wie zuvor erwähnt, verlangt das Bankhaus in der Regel als Absicherung für den Immobilienkredit, die Einrichtung einer betreffenden Grundschuld. Somit wäre die geldgebende Bank, bei Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kreditnehmers, immer in der Lage die zu Deckung der offenen Restschuld zu verwerten.

 

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