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Die notarielle Beurkundung bei Immobilien Verkäufen

In vielen Fällen dient die notarielle Beurkundung zur Validierung bei Grundstücksveräusserungen und anderweitigen Immobilien Transaktionen. Es ist genau genommen, eine höchstamtliche Beglaubigung, aller Vertragsdetails der jeweiligen Übereignung. Das Procedere sieht vor, dass sich beide Seiten zwecks Vereinbarung, zum festen Termin beim Notar einfinden. Dort werden dann die beiden erschienen Parteien, über die notarielle Beurkundung und deren Sachverhalt genauerstens in Kenntnis gesetzt.

Im Brachen-Jargon wird diese Unterweisung als "Belehrung" bezeichnet. Während eben dieser Belehrung, wird den Anwesenden der Anlass genauestens erläutert. Es wird genauestens ausgeführt, aus welchem Grunde und zu welchen Zwecke, sie zu diesem Geschäftstermin erschienen sind und die Urkunde erstellt werden soll. So wird dann im Anschluss, die neu verfasste notarielle Beurkundung, in vollem Umfang vor beiden Parteien verlesen. Anschliessend wird dann, sofern Einigkeit herrscht, das Dokument von beiden Seiten unterzeichnet. Auch der Notar zeichnet dann nochmals ab, um die Einvernehmlichkeit beider Parteien zu beglaubigen.


Was eine notarielle Beurkundung prinzipiell aussagt

Eine genauere Erläuterung zur Verdeutlichung, das wäre folgendes. Die notarielle Beurkundung dient als konkreter Beweis, dass der beurkundete Verkauf, der darin enthaltenen Wertgegenstände, in vollkommender Einvernehmlichkeit beider erschienener Parteien stattgefunden hat. Des weiteren gibt die notarielle Beurkundung eindeutige Gewissheit darüber, dass die Identität der zum Termin erschienenen Parteien, mit den Identitäten der Personen, die im Vertragswerk verzeichnet sind, übereingestimmt hat.

Im Gegensatz hierzu, bestätigt eine reine Beglaubigung, lediglich die Korrektheit von geleisteten Unterschriften. Was nun ganz genau eine notarielle Beurkundung an Eckpunkten enthalten muss, das ist unter anderem in den Gesetzestexten vom Beurkundungsgesetz, sowie auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genauestens festgelegt.


Die Verwahrung für die notarielle Beurkundung

Um für die notarielle Beurkundung jegliche erforderliche Rechtsgültigkeit gewährleisten zu können, wird das Dokument im Original anschliessend beim ausstellenden Notar verwahrt. So ist bei eventuellen Unstimmigkeiten immer sichergestellt, dass eine unverzügliche Vorlage zu Einsichtnahme stattfinden kann. Darüber hinaus bekommen sämtliche vertraglich involvierte Personen, die notarielle Beurkundung in Form einer Kopie physisch ausgehändigt.

So ist dann auch auf Seite der Vertragspartner, zu jeder Zeit die Möglichkeit einer Kontrolle schnell und einfach gegeben. Die Kopien stellen allerdings keine rechtlich verbindliche Substanz dar, weil es reine Kopien sind. Sie dienen rein dem informativen Zweck der Vertragsparteien, wo dann bei rechtlichen Fragen, letztendlich auf die notarielle Beurkundung im Original zugegriffen werden muss. Das Archiv beim Notar, wo diese Dokumente aufbewahrt werden, das wird branchenintern als "Urkundenrolle" bezeichnet. Die notarielle Beurkundung ist die am strengsten abgefasste Form für jegliche Rechtsgeschäfte die im Gesetzesrahmen verfügbar ist.

 

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